1. Was ist Mediation?

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine Beilegung ihres Konflikts anstreben.“
So heißt es in § 1 des Mediationsgesetzes. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation „Vermittlung“.

Aber Mediation ist viel, viel mehr …

Mediation ist ein faszinierendes Verfahren der Konfliktklärung!

Diese Methode ermöglicht den Beteiligten sich nach Streitbeilegung, zum Ende des Verfahrens wieder in die Augen schauen zu können und auch ein gemeinsames Miteinander kann wieder möglich werden. Das ermöglicht kein – noch so erfolgreiches – juristisches Verfahren! Hier wird es unweigerlich immer Gewinner, Verlierer und ggf. auch schmerzhafte Gesichtsverluste geben. Das Zepter wird bzw. muss den Anwälten übergeben werden und im Laufe der Gerichtsverfahren werden nur anspruchserhebliche Tatsachen der Vergangenheit behandelt und die emotionalen Aspekte werden völlig ausgeblendet.

Aber Streit geht immer mit Emotionen einher und daher ist eine dauerhafte Konfliktbewältigung ohne Berücksichtigung der emotionalen Ebene unmöglich und führt unweigerlich zum nächsten Konflikt.

Und wer könnte schon von sich selbst behaupten, dass er Konflikte persönlich nicht kennengelernt hat?
Konflikte sind Bestandteile unseres menschlichen Miteinanders.
Konflikte fordern uns heraus, Veränderungen zu setzen.
Diese Konflikte müssen aber nicht unweigerlich zu anhaltendem Unwohlsein, lähmenden Gedanken und unproduktiven Arbeitsweisen führen. An Konflikten können tatsächlich alle Beteiligten wachsen!

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Um einen Konflikt jedoch als Bereicherung und Entwicklungsmöglichkeit zu begreifen, muss er mit Offenheit, Verständnis und tiefem Feingefühl behandelt und professionell bearbeitet werden. Wenn eine direkte konstruktive Verständigung kaum mehr möglich ist, dann ist das Hinzuziehen eines neutralen Mediators eine Möglichkeit diesen lähmenden Teufelskreis zu durchbrechen. Das strukturierte Mediationsgespräch begreift Konflikte als Chance zu Veränderung, zu Verbesserung und zu Wachstum.
Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit eigene Lösungen mit Bestand für die Zukunft zu finden und kann selbst dann gelingen, wenn die Ansichten so weit voneinander entfernt sind, dass eine Einigung kaum mehr denkbar erscheint.

Mediation ist natürlich keine Wunderwaffe, aber es lohnt sich immer!

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Bevor Sie rechtliche Schritte erwägen, bitte sprechen Sie mich an. Bei diesem Erstkontakt teilen Sie mir grob Ihre Konfliktsituation mit, wir lernen uns kurz kennen und besprechen die Eignung eines entsprechenden Mediationsverfahrens. Selbstverständlich ist dieses Gespräch für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich.

2. Welche Vorteile bietet ein Mediationsverfahren?

Die Mediation bietet Ihnen die Möglichkeit auch im Konfliktfall die Kontrolle über die laufenden Geschehnisse zu behalten.

Mediation ist zukunfts- und lösungsorientiert. Es geht nicht darum Schuldige zu finden, sondern darum, gemeinsam das Problem zu klären und neue Perspektiven zu entwickeln. Es werden grundsätzlich keine Übereinkünfte getroffen, welche nicht von allen Konfliktparteien mitgetragen werden.

Die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten ist ein wichtiger Bestandteil des Mediationsverfahrens. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die jeweiligen Konfliktparteien selbst die größten Kompetenzen besitzen, ihren Streit konstruktiv zu lösen. Ich werde also keine Entscheidungen für oder gegen eine Partei treffen, sondern führe Sie urteilsfrei und konstruktiv durch ein strukturiertes Verfahren um mit Ihnen gemeinsam zu Ihren Lösungen zu gelangen.
Ich bin dabei immer wieder erstaunt, welche kreativen und umsetzbaren Lösungen die Parteien im Laufe des Verfahren selbst entwickeln können und welche spürbare Erleichterung und tiefe Dankbarkeit im Anschluss an das Verfahren von den Beteiligten geäußert wird.

Wirtschaftsmediationsverfahren haben grundsätzlich eine hohe Erfolgsquote.
In relativ überschaubarer Zeit finden ca. 80% aller Verfahren zu einer gemeinsamen Lösung.

3. Muss ich befürchten, dass Fakten oder Gesprächsdetails nach außen getragen werden?

Eine wichtige Grundlage für den Erfolg einer Mediation ist die absolute Vertraulichkeit. Grundsätzlich wird alles, was in den Mediationssitzungen besprochen wird, streng vertraulich behandelt.

Fakten, die die Parteien im Laufe der Mediation offen legen, dürfen Außenstehenden weder offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden.

Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation die Vertraulichkeit zu wahren. Sämtliche Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, lediglich die abschließende Mediationsvereinbarung wird allen Beteiligten übergeben.

4. Müssen immer alle Beteiligten anwesend sein?

Grundsätzlich ja.

Während eines Mediationsverfahrens sind jedoch auch Einzelgespräche denkbar, allerdings nur nach Einverständnis aller Beteiligten.
Der Inhalt der Einzelgespräche ist absolut vertraulich, es sei denn, der Mediand erlaubt mir die Offenlegung oder nimmt diese selbst vor.
Hilfreich ist dies, wenn eine Situation „festgefahren“ ist oder ich den Eindruck gewinne, einer der Beteiligten könnte wichtige Informationen zurückhalten.

5. Bei welchen Konflikten kann ein Mediationsverfahren hilfreich sein?

Eine Mediation ist der richtige Weg, wenn

  • persönliche und sachliche Konflikte ineinandergreifen
  • eine schnelle Regelung notwendig wird
  • hohe Kosten vermieden werden sollen
  • ein Gerichtsverfahren umgangen werden soll
  • Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben sollen
  • ein vertrauliches Verfahren gewünscht wird

 

Ich betreue im Rahmen der Wirtschaftsmediation

  • Konflikte im innerbetrieblichen Bereich
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern
  • Konflikte bei der Unternehmensnachfolge
  • Konflikte mit Geschäftspartnern
  • Konflikte im nachbarschaftlichen Bereich
  • Konflikte im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
6. Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Die Dauer der Mediation hängt stark von der Anzahl der Beteiligten, der Komplexität der streitbehafteten Sachverhalte und der Bereitschaft zur Einigung ab.
Ich habe Mediationsverfahren mit lediglich einer Sitzung von wenigen Stunden aber auch Verfahren mit mehreren Treffen begleitet.
Die Dauer der einzelnen Sitzungen hängt selbstverständlich von der zeitlichen Verfügbarkeit der Konfliktparteien ab, sollte jedoch mindestens 2 Stunden pro Sitzung betragen.

Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren darstellt, kann es von jedem Beteiligten zu jedem Zeitpunkt und zwar ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

7. Mediation und Meditation?

Auf diese Wortnähe werde ich sehr oft angesprochen, denn die Begriffe Mediation und Meditation werden leider nur durch ein kleines, fehlendes „t“ unterschieden.
Obwohl diese lateinischen Begriffe sich sehr ähneln, könnte ihre Bedeutung jedoch unterschiedlicher nicht sein. Mediation ist „mein“ Instrument zur außergerichtlichen Konfliktklärung und Meditation ist ein spirituelles und mentales Verfahren.

Zwei ähnlich klingende Begriffe, die jedoch eine Gemeinsamkeit haben… beide können zur Entspannung beitragen!

Wir werden hier in der Kanzlei üblicherweise jedoch nicht auf großen bunten Kissen sitzen und schweigend und schmollend Jasmintee schlürfen!

P.S.: Aber selbstverständlich biete ich Ihnen auch gern eine Tasse Tee oder andere Getränke an.
P.P.S.: Selbstverständlich haben wir aber auch Jasmintee!
P.P.P.S.: Und wenn es dem Wohlbefinden ALLER dient … organisieren wir auch bunte Kissen!

8. Ist die Hinzuziehung eines Mediators kein 'Armutszeugnis' für die Beteiligten?

Erstaunlicherweise begegnet mir dieses Argument – auch unter Steuerberaterkollegen – sehr oft. Aber warum sollte die Inanspruchnahme eines ausgebildeten Mediators ein Armutszeugnis darstellen?

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Mit einer Selbstverständlichkeit suchen wir ärztliche Spezialisten – natürlich auch mit der uns wichtigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit – auf, sollte uns der Hausarzt einmal nicht helfen können. Ein Armutszeugnis?
Die Erfolge der Mediationsverfahren sind unbestritten und gerade dieses strukturierte Verfahren ermöglicht den Beteiligten ein Ausbrechen aus festgefahrenen Verhaltensmustern.
Es ist kein Armutszeugnis für die zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit, sondern im Gegenteil, es zeugt von Entschlossenheit und Mut auch einmal (noch) unbekannte Wege auf der Suche nach einer Lösung zu beschreiten.

9. Wie rechtssicher kann die Mediationsvereinbarung umgesetzt werden?

Am Ende steht die gemeinsame Fassung einer Mediationsvereinbarung.
Evtl. Formerfordernisse (z. B. notarielle Beurkundung bei Übertragungsverträgen) werden selbstverständlich im Anschluss an das Verfahren umgesetzt, um allen Beteiligten die entsprechende Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Bei Bedarf können weitere Fachleute wie z. B. Rechtsanwälte oder Notare, auch während des Verfahrens, hinzugezogen werden.

10. Was kostet ein Mediationsverfahren?

Mein Honorar orientiert sich an den Anwaltsgebühren, wird üblicherweise auf Stundenhonorarbasis abgerechnet und richtet sich nach der Schwierigkeit des Einzelfalles, dem Konfliktgrad und der Dauer des Verfahrens. Konkrete Angaben zur Dauer des Verfahrens sind – ohne weitere Kenntnisse der Thematik und der beteiligten Personen – im Vorfeld leider nicht möglich.

Nach einem erfolgreichen Vorgespräch werde ich Ihnen die entsprechend gemeinsame Mediationsvereinbarung zukommen lassen, in welcher auch die Kostenaufteilung der Konfliktparteien geregelt wird.

Grundsätzlich nimmt ein Mediationsverfahren erheblich weniger Zeit und Kosten in Anspruch als ein gerichtliches Verfahren über mehrere Instanzen. Auch übernehmen einige Rechtsschutzversicherungen mittlerweile die Kosten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens.

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Nicht der Konflikt ist das Problem, sondern der Umgang aller Beteiligten damit!

  • Sie möchten einen belastenden Konflikt lösen?
  • Sie suchen nach einer zeitnahen, nachhaltigen und kostensparenden Konfliktbearbeitung?
  • Sie möchten selbst entscheiden, was die beste Lösung für Sie ist?
  • Sie können sich die Lösung Ihres Problems mit Hilfe einer Mediatorin nicht vorstellen? Wunderbar!
  • Wir sollten uns kennelernen!
  • Sie haben den wichtigsten Schritt für eine nachhaltige Lösung bereits getan, nämlich den ERSTEN!
  • Sie haben sich gerade sehr ausführlich mit dieser Streitbeilegungsmethode auseinandergesetzt…

Ich freue mich auf Ihren Anruf und bin bei der Umsetzung des Verfahrens gern an Ihrer Seite.

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Constanze Lüdecke
Steuerberaterin

Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Mediation (DStV e.V.)

Tel. 0201 / 23 79 79 60
Fax 0201 / 23 79 79 61